RS Vwgh 1993/7/1 90/17/0116

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Veröffentlicht am 01.07.1993
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/05 Verbrauchsteuern

Norm

BAO §92;
GasölStBG §1 idF 1981/598 1987/608 1991/695;
GasölStBG §3 Abs1 idF 1976/142;
GasölStBGNov 1976;
MinStG 1981 §16 Abs1;
MinStG 1981 §16a;
MinStG 1981 §20 Abs1;

Rechtssatz

Der VwGH ist der Meinung, daß sowohl die Schaffung der Voraussetzungen für die Qualifikation als Erzeugungsbetrieb im Sinne des § 16 MinStG 1981 (vgl darüberhinaus auch den im Beschwerdefall noch nicht anzuwendenden § 16a MinStrG 1981 in der Fassung BGBl Nr 1991/695) als auch jener für die Erlangung einer Freilagerbewilligung nach § 20 Abs 1 legcit einen so erheblichen wirtschaftlichen und organisatorischen, im Fall des Nichterreichens des Prozeßzieles frustrierten Aufwand sowie eine solche zeitliche Dauer beanspruchen, daß von einem zumutbaren Rechtsweg, der die Erlassung eines Feststellungsbescheides als eines notwendigen, subsidiären Mittels der Rechtsverteidigung ausschlösse, nicht gesprochen werden kann.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1990170116.X06

Im RIS seit

25.01.2001

Zuletzt aktualisiert am

23.02.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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