RS Vwgh 1993/7/5 92/10/0144

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.07.1993
beobachten
merken

Index

82/04 Apotheken Arzneimittel
82/05 Lebensmittelrecht

Norm

AMG 1983 §1 Abs1;
AMG 1983 §1 Abs3;
LMG 1975 §2;
LMG 1975 §3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 84/10/0204 E 14. Jänner 1985 VwSlg 11637 A/1985 RS 2

Stammrechtssatz

Die Rechtsfrage, ob ein Arzneimittel vorliegt, ist - ab dessen Inkrafttreten - unter Zugrundelegung der im § 1 Abs 1 des ArzneimittelG enthaltenen Definition vorzunehmen. Für den vom VwGH VOR dem Inkrafttreten dieses G entwickelten Arzneimittelbegriff ist kein Raum mehr.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992100144.X03

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

10.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten