RS Vwgh 1993/7/6 AW 93/02/0031

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Veröffentlicht am 06.07.1993
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
60/02 Arbeitnehmerschutz

Norm

AAV §8 Abs1;
VwGG §30 Abs2;

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Abweisung eines Antrages um Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach der Allgemeinen Arbeitnehmerschutzverordnung - Mit dem angefochtenen Bescheid wurde im Instanzenzug einem Antrag des Beschwerdeführers auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von der Vorschrift des § 8 Abs 1 AAV keine Folge gegeben. Eine den Beschwerdeführer nach der erwähnten Vorschrift treffende Verpflichtung zur Belichtung eines Arbeitsraumes kann nicht im Wege der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde nach § 30 Abs 2 VwGG beseitigt werden.

Schlagworte

Begriff der aufschiebenden Wirkung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:AW1993020031.A01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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