RS Vwgh 1993/7/7 93/04/0099

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.07.1993
beobachten
merken

Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §360 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 86/04/0209 E 22. November 1988 RS 2

Stammrechtssatz

Bei Vorschreibung einer Maßnahme nach § 360 Abs 1 GewO hat die Behörde von der rechtskräftig festgestellten gesetzwidrigen Gewerbeausübung auszugehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993040099.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten