RS Vwgh 1993/7/8 93/18/0035

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Veröffentlicht am 08.07.1993
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren
60/02 Arbeitnehmerschutz

Norm

ASchG 1972 §31 Abs2 litp;
VStG §5 Abs1;
VStG §9 Abs2;
VStG §9 Abs4;
VwRallg;

Rechtssatz

Daß der Filialinspektor und der Gebietsleiter "über den Zustand der Regale vor den Fenstern und den vom Betriebsanlagengenehmigungsbescheid geforderten Zustand" informiert sind, enthebt den verantwortlichen Beauftragten nicht seiner Verpflichtung, im Rahmen der ihm zugewiesenen Anordnungsbefugnis auf geeignete Weise selbst für die Einhaltung der in Rede stehenden Auflage des Betriebsanlagengenehmigungsbescheides zu sorgen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993180035.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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