Index
41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1991 §1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1993/02/17 92/01/0605 4Stammrechtssatz
Verzögerungen bei der Ausstellung eines Sichtvermerks, selbst wenn diese den staatlichen Stellen des Heimatlandes des Asylwerbers zuzurechnen gewesen wären, sind kein Umstand, der zur Glaubhaftmachung wohlbegründeter Furcht vor Verfolgung geeignet wäre.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992011038.X03Im RIS seit
11.07.2001