RS Vwgh 1993/7/8 93/18/0025

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Veröffentlicht am 08.07.1993
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein

Norm

AZG §20 Abs1 litb;

Rechtssatz

Handelt es sich bei dem vom Arbeitgeber ins Treffen geführten, behauptetermaßen die Mehrarbeit bedingenden Ereignissen um regelmäßig wiederkehrende Umstände, so vermögen diese eine Heranziehung des Ausnahmetatbestandes des § 20 Abs 1 lit b AZG nicht zu rechtfertigen (Hinweis E 24.9.1990, 90/19/0245; E 30.9.1991, 91/19/0136).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993180025.X04

Im RIS seit

23.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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