RS Vwgh 1993/7/8 92/01/1038

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Veröffentlicht am 08.07.1993
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1991 §1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Macht ein Asylwerber geltend, er habe in Libyen (den Angaben nach dem "Land seines gewöhnlichen Aufenthalts") ohne gültiges Reisedokument keine Aufenthaltsbewilligung und keine Arbeitsbewilligung erhalten und wäre daher nach Syrien zurückgeschickt worden, kann darin keine Verfolgung im Sinne der Flüchtlingskonvention erblickt werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992011038.X04

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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