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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1991 §1;Rechtssatz
Macht ein Asylwerber geltend, er habe in Libyen (den Angaben nach dem "Land seines gewöhnlichen Aufenthalts") ohne gültiges Reisedokument keine Aufenthaltsbewilligung und keine Arbeitsbewilligung erhalten und wäre daher nach Syrien zurückgeschickt worden, kann darin keine Verfolgung im Sinne der Flüchtlingskonvention erblickt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992011038.X04Im RIS seit
11.07.2001