RS Vwgh 1993/7/8 93/18/0147

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.07.1993
beobachten
merken

Index

60/03 Kollektives Arbeitsrecht
60/04 Arbeitsrecht allgemein

Norm

AZG §13;
AZG §14 Abs1;
AZG §5 Abs1;
AZG §9;
KollV Mineralölhandel;

Rechtssatz

Auch bei Lenkern und Beifahrern von Kraftfahrzeugen (hier: als Bediensteten einer Mineralölgesellschaft) kann unter den Voraussetzungen des § 5 Abs 1 AZG durch Kollektivvertrag eine Verlängerung der Tagesarbeitszeit auf mindestens zwölf Stunden zugelassen werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993180147.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten