RS Vwgh 1993/7/8 93/01/0328

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Veröffentlicht am 08.07.1993
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §39 Abs2;
AVG §45 Abs2;
VwRallg;
ZustG §17;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/06/20 90/02/0093 2

Stammrechtssatz

Bietet die Partei trotz einer behördlichen Aufforderung kein Beweismittel dafür an, daß von ihrer Abwesenheit von der Abgabestelle am Tag der Hinterlegung der Strafverfügung auszugehen gewesen sei, so besteht keine Verpflichtung der Behörde zu weitern diesbezüglichen Ermittlungen (Hinweis E 28.2.1986, 85/18/0357).

Schlagworte

Begründungspflicht Manuduktionspflicht Mitwirkungspflicht Beweismittel Urkunden Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Mitwirkungspflicht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993010328.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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