Index
41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1991 §1;Rechtssatz
Der Umstand, daß ein Asylwerber zwecks Erlangung der weiteren Gültigkeit seines Reisepasses nicht mehr nach Syrien habe zurückkehren wollen (hier: syrischer Paß bei Palästinenser), weil er dort wieder vom Geheimdienst zur Mitarbeit gezwungen worden wäre, stellt keine asylrechtlich relevante Verfolgung dar (Hinweis E 4.11.1992, 92/01/0786).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992011038.X02Im RIS seit
11.07.2001