RS Vwgh 1993/7/8 92/01/1038

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Veröffentlicht am 08.07.1993
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1991 §1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Der Umstand, daß ein Asylwerber zwecks Erlangung der weiteren Gültigkeit seines Reisepasses nicht mehr nach Syrien habe zurückkehren wollen (hier: syrischer Paß bei Palästinenser), weil er dort wieder vom Geheimdienst zur Mitarbeit gezwungen worden wäre, stellt keine asylrechtlich relevante Verfolgung dar (Hinweis E 4.11.1992, 92/01/0786).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992011038.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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