RS Vwgh 1993/7/16 AW 93/04/0032

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Veröffentlicht am 16.07.1993
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
24/01 Strafgesetzbuch
41/06 Pornographie
50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §103 Abs1 litb Z25;
GewO 1973 §13 Abs1 Z2;
GewO 1973 §87 Abs1 Z1;
PornG 1950 §1 Abs1;
StGB §43 Abs1;
VwGG §30 Abs2;

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Entziehung einer Gewerbeberechtigung - Der VwGH hat im Hinblick auf die bei Ausübung des Handelsgewerbes gem § 103 Abs 1 lit b Z 25 GewO 1973 hinsichtlich des von der Entziehung betroffenen Teilbereiches "Handel mit und Vermietung von Datenträgern mit pornographischem Inhalt" zu beachtenden öffentlichen Interessen vom Zutreffen des gem § 30 Abs 2 VwGG rechtserheblichen Tatbestandsmerkmals zwingender öffentlicher Interessen auszugehen, welche der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung entgegenstehen (Hinweis B 29.3.1993, AW 93/04/0007). Im Hinblick darauf war es entbehrlich, das Zutreffen der weiteren tatbestandsbezogenen Voraussetzungen nach § 30 Abs 2 VwGG zu prüfen. Dem Antrag war daher nicht stattzugeben.

Schlagworte

Interessenabwägung Zwingende öffentliche Interessen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:AW1993040032.A01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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