RS Vwgh 1993/7/21 93/13/0092

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Veröffentlicht am 21.07.1993
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §309;

Beachte

Besprechung in AnwBl 1994/10, S 814,815

Rechtssatz

§ 309 BAO stellt nicht darauf ab, ob die Einhaltung der Jahresfrist zur Stellung eines Wiedereinsetzungsantrages überhaupt möglich war.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993130092.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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