RS Vwgh 1993/8/5 93/14/0106

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Veröffentlicht am 05.08.1993
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
33 Bewertungsrecht

Norm

BAO §24 Abs1 lite;
BewG 1955 §3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/11/26 89/15/0049 6

Stammrechtssatz

Die Verpflichtung eines Kommanditisten, allfällige spätere Gewinne zur Auffüllung eines negativen Kapitalkontos zu verwenden, ist ohne Relevanz für die Vermögensverhältnisse des Kommanditisten am Bewertungsstichtag und gibt demnach keine Grundlage dafür ab, dem Kommanditisten mit negativem Kapitalanteil einen Anteil am negativen Einheitswert des Betriebsvermögens der KG zuzurechnen. Auf die ertragsteuerliche Beurteilung allfälliger späterer zur Auffüllung des negativen Kapitalkontos verwendeter Gewinne oder eines beim allfälligen Ausscheiden des Kommanditisten entstandenen Veräußerungsgewinnes kommt es dabei nicht an.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993140106.X03

Im RIS seit

14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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