RS Vwgh 1993/8/11 93/13/0156

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Veröffentlicht am 11.08.1993
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §210 Abs1;
BAO §212;
BAO §230 Abs3;

Rechtssatz

Durch die (fristgerechte) Einbringung eines Zahlungserleichterungsansuchens wird lediglich bewirkt, daß gemäß § 230 Abs 3 BAO bis zur Erledigung des Ansuchens Einbringungsmaßnahmen nicht gesetzt werden dürfen. Die einmal eingetretene Fälligkeit erfährt dadurch ebensowenig wie durch eine allenfalls erfolgende Bewilligung einer Zufristung nach § 212 BAO eine Änderung (Hinweis Stoll, BAO-Handbuch, Seite 501).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993130156.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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