Index
32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1972 §1 Abs1 Z2 litb;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/14/0196Rechtssatz
Einrichtungsgegenstände, die eine GmbH ihrem Gesellschafter zur privaten Nutzung zur Verfügung stellt, dienen nicht überwiegend Zwecken des Unternehmens der GmbH. Damit stellt deren Anschaffung eine Lieferung dar, die gemäß § 12 Abs 2 Z 2 lit a UStG 1972 nicht als für das Unternehmen der GmbH ausgeführt gilt. Die GmbH war somit weder berechtigt, aus der Anschaffung der Einrichtungsgegenstände Vorsteuer abzuziehen, noch war sie verpflichtet, deren Zurverfügungstellung an den Gesellschafter als Eigenverbrauch gemäß § 1 Abs 1 Z 2 lit b UStG 1972 zu versteuern (Hinweis Kranich-Siegl-Waba, Mehrwertsteuer-Handbuch, Auflage 5, § 1 Anmerkungen 19 und 22 sowie § 12 Anmerkung 12).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1990140195.X03Im RIS seit
03.04.2001Zuletzt aktualisiert am
10.01.2011