RS Vwgh 1993/9/7 90/14/0025

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.09.1993
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Norm

ABGB §5;
VwGG §41 Abs1;
VwGG §42 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/05/14 88/14/0167 1

Stammrechtssatz

Für die nachprüfende Kontrolle durch den Verwaltungsgerichtshof im Verfahren über Bescheidbeschwerden ist nur die Rechtslage im Zeitpunkt der Erlassung der angefochtenen Bescheide maßgeblich, selbst wenn nachfolgende Änderungen der Rechtslage rückwirkend erfolgen sollten (Hinweis E 23.10.1990, 90/14/0086).

Schlagworte

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH AllgemeinBeschwerdepunkt Beschwerdebegehren Rechtslage Rechtsgrundlage Rechtsquellen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1990140025.X03

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

10.01.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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