RS Vwgh 1993/9/8 93/09/0252

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Veröffentlicht am 08.09.1993
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §112 Abs3;
BDG 1979 §112 Abs6;

Rechtssatz

Mit der Abstandnahme von der in der Berufung gegen eine Suspendierung beantragten mündlichen Verhandlung hat die Disziplinaroberkommission das Gesetz nicht verletzt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993090252.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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