RS Vwgh 1993/9/9 93/01/0338

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Veröffentlicht am 09.09.1993
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1991 §1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/11/25 92/01/0613 1

Stammrechtssatz

Erst dann, wenn ein Asylwerber tatsächlichen Schutz vor Übergriffen bei staatlichen Stellen gesucht hat, und ihm dieser aber nicht zuteil geworden ist, kann davon ausgegangen werden, daß ihm drohende Übergriffe Dritter von den staatlichen Stellen seines Heimatlandes geduldet würden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993010338.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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