RS Vwgh 1993/9/9 92/16/0085

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Veröffentlicht am 09.09.1993
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27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren

Norm

GGG 1984 §16 Z1 lita;

Rechtssatz

Durch § 16 Z 1 lit a GGG wird auch für arbeitsrechtliche Streitigkeiten, die nicht Geldansprüche betreffen und bei denen ansonsten die Bewertung unverhältnismäßig schwierig wäre, eine feste (bindende) Bemessungsgrundlage geschaffen (Hinweis Regierungsvorlage, 366 BlgNR XVI GP, 36).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992160085.X01

Im RIS seit

24.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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