RS Vwgh 1993/9/9 92/16/0028

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Veröffentlicht am 09.09.1993
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27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren

Norm

GGG 1984 §18 Abs2 Z2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/05/17 89/16/0226 4

Stammrechtssatz

So wie im Geltungsbereich der TP 4 GJGebG (Hinweis E 22.4.1985, 84/15/0138) ist es auch für die Gerichtsgebührenpflicht eines Vergleiches nach § 18 Abs 2 Z 2 GGG völlig unmaßgeblich, ob damit ein exekutionsfähiger Titel geschaffen wurde, oder nicht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992160028.X07

Im RIS seit

24.10.2001

Zuletzt aktualisiert am

15.09.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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