Index
41/02 StaatsbürgerschaftNorm
StbG 1985 §10 Abs1 Z6;Rechtssatz
Hat der Einbürgerungswerber während seines im Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides bereits zwanzig Jahre andauernden Aufenthaltes in Österreich insgesamt zweimal Verhalten gesetzt, die zur Bestrafung wegen Übertretung verwaltungsrechtlicher Vorschriften geführt haben, kann nicht von einer Häufigkeit der Begehung von Verwaltungsübertretungen gesprochen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992010852.X02Im RIS seit
25.06.2001Zuletzt aktualisiert am
17.03.2009