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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1991 §1 Z1;Rechtssatz
Alle vom Asylwerber angeführten, bereits gegen ihn ergriffenen und noch drohenden Maßnahmen haben ihre Ursache ausschließlich darin, daß der Asylwerber sein Eigentum an einer Farm weiterhin beanspruchte und nicht bereit war, zu akzeptieren, daß es sich hiebei um staatliches Eigentum handelt. Damit hat er nicht dargetan, daß er eine individuell gegen ihn gerichtete Verfolgung wegen eines der in § 1 Z 1 Asylgesetz 1991 (in Übereinstimmung mit Art 1 Abschnitt A Z 2 der Genfer Flüchtlingskonvention) genannten Verfolgungsgründe (nämlich der Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder der politischen Gesinnung) zu befürchten habe.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993010284.X01Im RIS seit
20.11.2000