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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1991 §1 Z1;Rechtssatz
Die vom Asylwerber angeführte, bereits gegen ihn ergriffenen und noch drohenden Maßnahmen hatten ihre Ursache ausschließlich darin, daß der Asylwerber verdächtigt wurde, gesetzwidrig einem Dritten Land zugestanden zu haben, das bereits im staatlichen Naturschutzgebiet gelegen war, wofür er sich auch gerichtlich verantworten sollte. Damit hat er nicht dargetan, daß er eine individuell gegen ihn gerichtete Verfolgung wegen eines der im § 1 Z 1 Asylgesetz 1991 (in Übereinstimmung mit Art 1 Abschn A Z 2 der Genfer Flüchtlingskonvention) genannten Verfolgungsgründe (nämlich der Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder der politischen Gesinnung) zu befürchten hätte. Bei seinem Hinweis, seine Furcht vor Verfolgung sei wohlbegründet, da er "gesucht" werde, übersieht der Asylwerber, daß dies nicht ausreicht, sondern darunter nur solche Verfolgungsmaßnahmen fallen, die auf einen der genannten Gründe zurückzuführen sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993010705.X01Im RIS seit
20.11.2000