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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AsylG 1991 §1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1992/10/14 92/01/0410 2Stammrechtssatz
Der Asylwerber mußte die Frage, ob er gesucht werde, im vorliegenden Kontext (mit der Frage nach Vorstrafen bzw der Begehung strafbarer Handlungen) nicht zwingend als Frage nach dem befürchteten, im Mittelpunkt seiner folgenden niederschriftlichen Ausführungen stehenden Aktivitäten als Revolutionswächter, die er als Fluchtgrund ansah, auffassen. Mangels eines entsprechenden, zur Aufklärung eines allfälligen Widerspruches in den Angaben des Asylwerbers geeigneten Vorhaltes während der niederschriftlichen Befragung kann nicht ausgeschlossen werden, daß der Asylwerber die Frage, ob er gesucht werde - wie nunmehr behauptet wird - als Frage strafgerichtlicher Verfolgung auffassen konnte und deshalb verneinte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992011028.X02Im RIS seit
11.07.2001