RS Vwgh 1993/9/14 92/07/0036

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Veröffentlicht am 14.09.1993
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Index

L66202 Landw Bringungsrecht Güter- und Seilwege Kärnten
001 Verwaltungsrecht allgemein
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
80/06 Bodenreform

Norm

ABGB §480;
ABGB §492;
GSGG §1;
GSLG Krnt 1969 §1;
VwRallg;

Rechtssatz

Bei einer Fahrtberechtigung auf Grund bestellter Dienstbarkeiten auf dem auf einer Parzelle angelegten Weg erstreckt sich ein solches Fahrtrecht zwangsläufig auf das Befahren des Weges in beiden Richtungen und unabhängig von der vom Berechtigten zuvor auf eigenem Grund zurückgelegten Wegstrecke zu dem vom Servitutsrecht umfaßten Zweck, sofern der die Dienstbarkeit begründende Privatrechtsakt Gegenteiliges

nicht ausdrücklich einschränkend festgelegt haben sollte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992070036.X04

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

14.01.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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