RS Vwgh 1993/9/16 92/01/0870

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Veröffentlicht am 16.09.1993
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1991 §1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/11/25 92/01/0903 1

Stammrechtssatz

Die allgemeine Lage einer ethnischen Minderheit oder der Angehörigen einer Religionsgemeinschaft im Heimatland eines Asylwerbers kann nicht als konkret gegen seine Person gerichtete Verfolgungshandlung gewertet werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992010870.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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