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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1991 §1;Rechtssatz
Ein Abhören des Telefons des Asylwerbers und das Öffnen seiner Post stellen keine Verfolgungshandlungen iSd FlKonv dar, wenn sie nicht eine solche Intensität erreicht haben, daß ein Verbleib in seinem Heimatland für den Asylwerber unerträglich geworden ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992010751.X03Im RIS seit
20.11.2000