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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1991 §1;Rechtssatz
Unter dem Gesichtspunkt der Intensität des Eingriffes (Hinweis E 21.11.1990, 90/01/0136) stellen die 24-stündige Anhaltung des Asylwerbers, die zweimalige Vorladung zur Miliz sowie die bloße Ankündigung eines Gerichtsverfahrens - wobei diese Ankündigung rund eineinhalb Jahre vor der Ausreise erfolgte und es daher auch an einem entsprechenden zeitlichen Konnex fehlt - (noch) keine asylrechtlich relevanten Verfolgungshandlungen dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992011041.X04Im RIS seit
20.11.2000