RS Vwgh 1993/9/16 92/01/1041

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Veröffentlicht am 16.09.1993
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1991 §1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Unter dem Gesichtspunkt der Intensität des Eingriffes (Hinweis E 21.11.1990, 90/01/0136) stellen die 24-stündige Anhaltung des Asylwerbers, die zweimalige Vorladung zur Miliz sowie die bloße Ankündigung eines Gerichtsverfahrens - wobei diese Ankündigung rund eineinhalb Jahre vor der Ausreise erfolgte und es daher auch an einem entsprechenden zeitlichen Konnex fehlt - (noch) keine asylrechtlich relevanten Verfolgungshandlungen dar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992011041.X04

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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