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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
LiebhabereiV;Rechtssatz
Der aus der LiebhabereiV 1990 gewonnene Liebhabereibegriff kann auch zur Auslegung des Umsatzsteuergesetzes herangezogen werden, soweit nicht Sinn und Zweck dieses Gesetzes eine abweichende Betrachtung gebieten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992140007.X01Im RIS seit
20.11.2000