RS Vwgh 1993/9/21 92/14/0007

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.09.1993
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

LiebhabereiV;
UStG 1972 §2 Abs5 Z2;

Rechtssatz

Der aus der LiebhabereiV 1990 gewonnene Liebhabereibegriff kann auch zur Auslegung des Umsatzsteuergesetzes herangezogen werden, soweit nicht Sinn und Zweck dieses Gesetzes eine abweichende Betrachtung gebieten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992140007.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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