RS Vwgh 1993/9/21 93/04/0003

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Veröffentlicht am 21.09.1993
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Norm

AVG §37;
AVG §39 Abs2;
GewO 1973 §13 Abs3;
GewO 1973 §13 Abs4;
GewO 1973 §87 Abs1 Z1;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;

Rechtssatz

Die Beh hat von Amts wegen zu klären, ob (hier) die strafgesetzwidrigen Handlungen des Ehegatten der Gewerbeberechtigten in einem unmittelbaren Zusammenhang mit dem gegen diese gerichteten Antrag auf Konkurseröffnung stand und ob die Gewerbeberechtigte bei entsprechender Aufmerksamkeit und Organisation den durch das Verhalten ihres Gatten verursachten wirtschaftlichen Verfall des Gewerbebetriebes hätte hintanhalten können (Hinweis E 4.11.1958, 1216/56).

Schlagworte

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993040003.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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