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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §28 Abs1 Z5;Rechtssatz
Legt der Bf im einzelnen die eklatanten Widersprüche zwischen den Aussagen eines Zeugen - wenn auch systematisch unrichtig in dem mit "Rechtswidrigkeit des Inhaltes des angefochtenen Bescheides" überschriebenen Beschwerdeteil - dar, ist dieser seiner nach ständiger Rechtsprechung des VwGH bestehenden prozessualen Pflicht, im verwaltungsgerichtlichen Verfahren auszuführen, was er bei Gewährung des Parteiengehörs vorgebracht hätte, nachgekommen (Hinweis E 16.4.1991, 89/08/0234).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992080248.X02Im RIS seit
20.11.2000