RS Vwgh 1993/9/21 92/08/0239

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Veröffentlicht am 21.09.1993
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L92108 Behindertenhilfe Rehabilitation Vorarlberg
L92608 Blindenbeihilfe Vorarlberg
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
22/01 Jurisdiktionsnorm

Norm

ABGB §7;
BehindertenG Vlbg 1964 §2 Abs1 litc;
BehindertenG Vlbg 1964 §2 Abs2;
JN §66;

Rechtssatz

Da die Frage der Unterbrechung des gewöhnlichen Aufenthaltes durch eine vorübergehende Abwesenheit im Vlbg BehindertenG geregelt ist, bleibt für eine allfällige analoge Anwendung des § 66 JN kein Raum.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992080239.X02

Im RIS seit

01.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

06.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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