RS Vwgh 1993/9/23 93/10/0087

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.09.1993
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
82/05 Lebensmittelrecht

Norm

LMG 1975 §74 Abs1;
LMG 1975 §8 litf;
LMG 1975 §9 Abs1 lita;
VStG §31 Abs1;
VStG §32 Abs2;

Rechtssatz

Unter dem Gesichtspunkt einer tauglichen, die Verfolgungsverjährung ausschließenden Verfolgungshandlung iSd § 32 Abs 2 VStG ist es nicht geboten, bereits in diesem Verfahrensstadium eine Festlegung dahin zu treffen, welcher der Kategorien des § 9 Abs 1 LMG 1975 (Lebensmittel, Verzehrprodukt oder Zusatzstoff) das in Rede stehende Produkt (hier: Reduzym 3) zuzuordnen ist, handelt es sich doch hiebei nicht um die Anführung eines die vorgeworfene Tat betreffenden Sachverhaltselementes, sondern um eine rechtliche Qualifikation.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993100087.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten