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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §202 Abs2;Beachte
Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) im gleichen Sinne erledigt: am 28.9.1993 92/12/0221Rechtssatz
Eine verfassungskonforme Interpretation des § 202 Abs 2 BDG 1979 gebietet in Ansehung des Nachweises der Befähigung dessen Einschränkung auf den Unterricht in slowenischer Sprache selbst, sodaß für die Unterrichtserteilung in anderen Gegenständen der vom Bf erbrachte Nachweis der Kenntnis der slowenischen Sprache durch ein entsprechendes Reifezeugnis, das eine positive Beurteilung im Unterrichtsgegenstand "Slowenisch" enthält, ausreicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992120192.X01Im RIS seit
26.02.2001