RS Vwgh 1993/9/28 92/11/0251

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Veröffentlicht am 28.09.1993
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §66 Abs1;
KFG 1967 §66 Abs2 lite;
KFG 1967 §66 Abs3;
KFG 1967 §73 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/05/18 92/11/0234 4 (hier: 20 Monate Entziehungszeit)

Stammrechtssatz

Wurde dem Bf zufolge begangener Alkoholdelikte die Lenkerberechtigung bereits zweimal (hier jeweils für die Dauer von 18 Monaten) entzogen, so zeigt dies seine Neigung zur Begehung solcher Delikte auf.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992110251.X02

Im RIS seit

19.03.2001

Zuletzt aktualisiert am

30.06.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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