RS Vwgh 1993/9/28 92/12/0109

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.09.1993
beobachten
merken

Index

L24003 Gemeindebedienstete Niederösterreich
L52003 Musikschule Niederösterreich
70/08 Privatschulen

Norm

GdBDO NÖ 1976 §1 Abs2;
GdBDO NÖ 1976 §63 Abs1 lita;
MusikschulG NÖ 1990 ;
PrivSchG 1962 §7;

Rechtssatz

Auf die Ruhestandsversetzung eines in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zu einer Gemeinde stehenden Lehrers an einer von dieser erhaltenen Privatschule sind gemäß § 1 Abs 2 GdBDO NÖ 1976 die Bestimmungen dieses Gesetzes, insbesondere dessen § 63, sinngemäß anzuwenden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992120109.X02

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

15.11.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten