RS Vwgh 1993/9/28 93/12/0131

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Veröffentlicht am 28.09.1993
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Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §4 Abs2 Z2;

Rechtssatz

Entscheidungsgrundlage für die Feststellung des Bestehens eines Anspruches auf den Grundbetrag der Haushaltszulage sind grundsätzlich die tatsächlichen Verhältnisse (Hinweis E 21.3.1983, 82/12/0106)(hier: Besuchsrecht des Vaters).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993120131.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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