RS Vwgh 1993/9/29 93/02/0060

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Veröffentlicht am 29.09.1993
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Index

L70702 Theater Veranstaltung Kärnten
L70712 Spielapparate Kärnten
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)

Norm

B-VG Art140 Abs1;
B-VG Art15 Abs1;
B-VG Art2;
VeranstaltungsG Krnt 1977 §29a litb;

Beachte

Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) im gleichen Sinne erledigt: am 29.11.1993 93/02/0061, 93/02/0062

Rechtssatz

Der Bf hegt verfassungsrechtliche Bedenken, weil in zwei Bundesländern die Möglichkeit des sogenannten kleinen Glücksspieles bestehe, in anderen Bundesländern nicht. Es liegt aber im Wesen der Landeskompetenz, daß die Regelungen von Bundesland zu Bundesland verschieden sein können. Der VwGH sieht keinen Anlaß für die vom Bf begehrte Antragstellung nach Art 140 Abs 1 B-VG, dies auch nicht im Zusammenhang mit einer angeblichen Verfassungswidrigkeit des für den Bf unverständlichen § 29a lit b Krnt VeranstaltungsG.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993020060.X04

Im RIS seit

26.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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