RS Vwgh 1993/9/29 93/02/0173

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Veröffentlicht am 29.09.1993
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)

Norm

B-VG Art144 Abs3;

Rechtssatz

Nach Art 144 Abs 3 B-VG ist die Abtretung einer Beschwerde wohl vom VfGH an den VwGH, in keiner Bestimmung der österreichischen Rechtsordnung ist hingegen eine Abtretung einer Beschwerde vom VwGH an den VfGH vorgesehen.

Schlagworte

KEINRECHTSBEHELF

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993020173.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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