RS Vwgh 1993/9/29 93/02/0126

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Veröffentlicht am 29.09.1993
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Index

60/02 Arbeitnehmerschutz

Norm

AAV §13 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 88/08/0275 E 8. Juni 1989 VwSlg 12944 A/1989 RS 1

Stammrechtssatz

Türen sind nicht als "sonstige Lüftungsöffnungen" bei der Berechnung des wirksamen Lüftungsquerschnittes gem § 13 Abs 2 zweiter Satz AAV zu berücksichtigen.

Schlagworte

Türen - "sonstige Lüftungsöffnungen"

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993020126.X02

Im RIS seit

05.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

16.04.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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