RS Vwgh 1993/9/29 92/03/0220

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Veröffentlicht am 29.09.1993
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung
96/01 Bundesstraßengesetz

Norm

AVG §38;
BStG 1971 §25;
StVO 1960 §84 Abs3;

Rechtssatz

Die Bewilligung nach den Vorschriften des BStG ist nicht Gegenstand des straßenpolizeilichen Bewilligungsverfahrens auch nicht in Form einer Vorfrage nach § 38 AVG. Weder aus § 25 BStG noch aus § 84 Abs 3 StVO läßt sich ableiten, daß mit der Entscheidung im straßenpolizeilichen Bewilligungsverfahren solange zuzuwarten ist, bis die Zustimmung des Bundes nach § 25 BStG erteilt worden ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992030220.X03

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

20.02.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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