RS Vwgh 1993/9/29 93/03/0175

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Veröffentlicht am 29.09.1993
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Index

L87902 Straßenverkehr Geschwindigkeitsbeschränkung Nachtfahrverbot
Kärnten
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

B-VG Art139 Abs6;
B-VG Art18 Abs2;
Fahrverbot LKW Drautal Mölltal Großglockner 1991;
StVO 1960 §43 Abs2 lita;
VwGG §42 Abs2 Z1;

Rechtssatz

Der VfGH hob mit E 24.6.1993, V 12/93, die gem § 43 Abs 2 lit a StVO erlassene Verordnung der BH Spittal an der Drau vom 15.3.1991 als gesetzwidrig auf und sprach weiters aus, daß diese Verordnung auf die vor ihrer Aufhebung verwirklichten Tatbestände nicht mehr anzuwenden ist. Zufolge Art 139 Abs 6 B-VG erweist sich die unter Heranziehung der angeführten Verordnung erfolgte Abweisung des Antrages der Bf (Anlaßfall) sohin als inhaltlich rechtswidrig, weshalb der angefochtene Bescheid gem § 42 Abs 2 Z 1 VwGG aufzuheben war.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993030175.X01

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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