RS Vwgh 1993/9/29 92/03/0220

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Veröffentlicht am 29.09.1993
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung
96/01 Bundesstraßengesetz

Norm

AVG §38;
BStG 1971 §25;
StVO 1960 §84 Abs3;

Rechtssatz

Die Zustimmung des Bundes gem § 25 BStG zur Errichtung von Hinweistafeln stellt für die Entscheidung im Verfahren hinsichtlich der Erteilung einer Ausnahmebewilligung nach § 84 Abs 3 StVO keine unentbehrliche, notwendige Grundlage dar und ist somit für diese nicht präjudiziell.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992030220.X02

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

20.02.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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