RS Vwgh 1993/9/29 93/02/0184

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Veröffentlicht am 29.09.1993
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §53 Abs2;
VwGG §45 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH B 1993/09/29 93/02/0180 2

Stammrechtssatz

Ein Antrag auf Wiederaufnahme eines Verfahrens vor dem VwGH ist nicht geeignet, die Rechtswirkungen iSd § 53b Abs 2 letzter Satz VStG auszulösen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993020184.X02

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

19.05.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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