RS Vwgh 1993/9/29 93/02/0111

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Veröffentlicht am 29.09.1993
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §24 Abs1 litb;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 81/02/0265 E 25. März 1983 RS 2

Stammrechtssatz

Eine "enge Stelle der Fahrbahn" im Sinne des § 24 Abs 1 lit b StVO 1960 liegt dann nicht vor, wenn in einer Einbahnstraße trotz des Abstellens eines Kraftfahrzeuges noch eine Fahrbahnbreite von 2,5 m verbleibt. (Hinweis auf E vom 9. Mai 1963, Zl. 0052/63 und vom 22. Jänner 1982, Zl. 81/02/0239)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993020111.X01

Im RIS seit

12.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

24.12.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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