RS Vwgh 1993/10/7 93/16/0028

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Veröffentlicht am 07.10.1993
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §208 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/10/07 93/16/0026 3

Stammrechtssatz

§ 208 Abs 2 BAO gilt insbesondere für Fälle, in denen die Anzeige unvollständig oder unrichtig (zB durch Angabe eines unrichtigen Kaufpreises) war (Hinweis Stoll, Bundesabgabenordnung-Handbuch, 492).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993160028.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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