RS Vwgh 1993/10/7 93/01/0264

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.10.1993
beobachten
merken

Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

ABGB §182 Abs1;
StbG 1985 §12 litd;
StbG 1985 §17 Abs1 Z4;
StbG 1985 §6 Z1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/10/16 91/01/0127 1

Stammrechtssatz

Die Adoption eines (mj) Fremden durch eine Person, die bereits österreichischer Staatsbürger ist, bewirkt keinen Staatsbürgerschaftserwerb ex lege für das Wahlkind. Dieser Fall einer Annahme an Kindesstatt stellt vielmehr einen der begünstigten Verleihungstatbestände dar, der keinesfalls dem Erwerbstatbestand der Abstammung (Legitimation) gem § 6 Z 1 StbG 1985 gleichzuhalten ist

(Hinweis E 3.2.1976, 448/75, VwSlg 8979 A/1976).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993010264.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten