RS VwGH Erkenntnis 1993/10/07 93/16/0026

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Veröffentlicht am 07.10.1993
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Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 93/16/0027 Rechtssatz

§ 208 Abs 2 BAO gilt insbesondere für Fälle, in denen die Anzeige unvollständig oder unrichtig (zB durch Angabe eines unrichtigen Kaufpreises) war (Hinweis Stoll, Bundesabgabenordnung-Handbuch, 492).

Im RIS seit
11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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