RS Vwgh 1993/10/7 93/01/0129

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.10.1993
beobachten
merken

Index

41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

StbG 1985 §34 Abs1 Z4;

Rechtssatz

Nach dem klaren Wortlaut des § 34 Abs 1 Z 4 StbG 1985 kommt es darauf an, daß der Staatsbürgerschaftswerber vor Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft sein Ausscheiden aus dem bisherigen Staatsverband auf eine ihm mögliche und zumutbare Weise betrieben hat (arg "trotz des Erwerbes der Staatsbürgerschaft seither"). Daß sich der Staatsbürgerschaftswerber bereits konkret durch seine Antragstellung um die Entlassung aus dem bisherigen Staatsverband bemüht hat, genügt nicht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993010129.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten